Statuten des PARAnoia Gleitschirmclubs, Zürich

1. Name und Sitz

Der PARAnoia Gleitschirmclub Zürich bildet eine Interessengemeinschaft im Sinne von Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sein Sitz be­findet sich in Zürich.

2. Zweck

Sein Zweck ist es, den Kontakt zwischen brevetierten Gleitschirmpiloten zu fördern und zu pflegen. Der PARAnoia Gleitschirmclub verschickt periodisch seine Informationen, die Adressliste seiner Mitglieder, organisiert Clubveranstaltungen und unter­hält sein Clubfluggebiet. Der PARAnoia Gleitschirmclub ist SHV-Mitglied und bemüht sich, dem SHV-Club-Pflichtenheft Folge zu leisten.

3. Mitglieder

Der PARAnoia Gleitschirmclub besteht aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglie­dern.

3.1 Aktivmitglieder

Die Aufnahme von Aktivmitgliedern erfolgt schriftlich per Anmeldetalon und ist gültig nach Eingang des Mitgliederbeitrages. Die Mitglieder zahlen Bei­träge, die zur Verfolgung des Vereinszweckes nötig sind. Der Austritt erfolgt schriftlich an den Vorstand. Wird der Zahlungsaufforde­rung für den Jahresbeitrag nicht Folge geleistet, wird ein Mitglied automa­tisch vom Verein ausgeschlossen.

3.2 Passivmitglieder

Die Aufnahme von Passivmitgliedern erfolgt schriftlich per Anmeldetalon und ist gültig nach Eingang des Beitrages und während der Zeit der Beitragsleistung. Die Passivmitglieder erhalten Clubinformationen und sind an der GV willkom­men, geniessen jedoch kein Stimmrecht.

3.3 Ehrenmitglieder

Wer sich um den Verein im Besonderen verdient gemacht hat, kann durch die Generalversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden. Das Ehrenmitglied geniesst die Rechte eines Aktivmitgliedes.

4. Beiträge

Die Mitgliederbeiträge werden von der GV festgesetzt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

5. Organe

5.1 Die Generalversammlung (GV)

Die Generalversammlung ist das höchste Organ des PARAnoia Gleitschirm­clubs. Sie kann vom Vorstand oder mind. einem Fünftel der Aktivmitglieder einberufen werden. Die Einladung zur GV muss die Tagesordnung enthalten und den Mitgliedern mind. 30 Tage vor dem festgesetzten GV-Datum bekannt gegeben werden. Anträge und Kandidaturen von Mitgliedern müssen bis spätestens 10 Tage vor der GV an den Präsidenten gesandt werden.

Die GV ist zuständig für:

  • Gutheissung der Geschäftsführung des Vorstandes.
  • Gutheissung des Rechnungsberichtes und Decharge-Erteilung.
  • Wahl des Vorstandes und des Präsidenten.
  • Wahl der Revisoren.
  • Änderung der Statuten.
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern.
  • Beschlussfassung über die Höhe der geltenden Mitgliederbeiträge.

Vereinsbeschlüsse und Wahlen werden mit der Mehrheit der Stimmen der an­wesenden Aktivmitglieder gefasst (relatives Mehr).

5.2.  Der Vorstand

5.2.1  Zusammensetzung des Vorstandes

Der Vorstand besteht aus mind. 4 max. 6 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Präsident
  • Mind. 3 max. 5 Vorstandsmitgliedern
  • Der Vorstand konstituiert sich selber.

5.2.2.  Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht, die Angelegenheiten des Vereins zu besorgen und den Verein zu vertreten. Er hält sich in seiner Tätigkeit an das Gesetz, die Statuten und die GV-Beschlüsse. Er kann einen Teil seiner Zuständigkeit und Aufgaben an Vereinsmitglieder übertragen. Die finanzielle Zuständigkeit liegt im Kompetenzbereich des Vorstandes, er verwaltet auch das Vereinsvermögen.

Der Vorstand wird vom Präsidenten oder auf Ersuchen eines Vorstandsmitgliedes einberufen. Die Einladung zur Vorstandssitzung erfolgt schriftlich und ist mindestens zwei Wochen im voraus zusam­men mit der Tagesordnung bekannt zu geben.

Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfachem Mehr gefasst. Der Präsident stimmt mit und entscheidet bei Stimmgleichheit endgültig.

5.2.3. Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird durch die GV für die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

5.2.4. Vertretungsbefugnis des Vorstandes

Alle wichtigen Schreiben bedürfen zweier Unterschriften.

5.3. Die Revisoren

Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung samt Inventar und erstellen der GV schriftlichen Bericht. Die Revisoren werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach Ausscheiden des ersten Revisors rückt automa­tisch der zweite an dessen Stelle.

6. Haftung

Für die Verpflichtungen des PARAnoia Gleitschirmclubs haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede Haftung der Vereins- und Vorstandsmitglieder entfällt.

7. Änderung der Statuten

Der Vorstand oder jedes Aktivmitglied kann der GV unter Einhaltung der festge­setzten Frist (10 Tage) eine Änderung der Statuten vorschlagen.

8. Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann vom Vorstand oder von der Mehrheit aller Ak­tivmitglieder beantragt werden.

9. Schlussbestimmungen

Diese Statuten wurden von der ordentlichen GV vom 4.11. 1993 genehmigt. Sie ersetzen diejenigen vom November 1991 und treten sofort in Kraft.


Sportreglement

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines (Sportförderung) 2. XContest (CCC)

3. PARAnoia Clubmeisterschaft 4. Schweizer Meisterschaft Club 5. Schweizer Meisterschaft Einzel

1. Allgemeines (Sportförderung)

Der Gleitschirmclub PARAnoia unterstützt und fördert seine Mitglieder, welche fliegerische Top Leistungen erbringen mit einem Budget von max. Fr. 1'300.- pro Jahr. (500.- für CCC, 500.- für SM Club, 300.- für SM Einzel)

1.1 Rechtliches & Preisvergaben

Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet im Zweifelsfall oder einer Reklamation von Dritten der Vorstand. Die Flüge werden vom OLC-Server akzeptiert. Die Fördergelder werden an der GV an die Mitglieder ausbezahlt oder auf ihr Bankkonto überwiesen. Eine Zusammenstellung über die Vergabe der Fördergelder macht der Sportchef.

Der Vorstand kann an der Generalversammlung herausragende Leistungen im eigenen Ermessen ehren. Finanzielle Anpassungen am Reglement sind nur durch die Generalversammlung möglich.

2. XContest (CCC)

Wir freuen uns über Piloten, die ihre tollen Flüge im Internet veröffentlichen und somit unseren Club und auch das XC-Fliegen bekannter und populärer machen. Die besten 10 Piloten der Clubwertung erhalten eine Prämie von Fr. 50.- Die Flüge müssen unter XContest.org eingegeben und für unseren Club gewertet werden.

3. PARAnoia Clubmeisterschaft

Jedes Jahr findet eine PARAnoia Clubmeisterschaft statt (sofern das Wetter mitspielt). Diese wird im selben Format wie ein SwissCup organisiert und besteht aus maximal 2 Tasks. Die ersten drei Piloten werden mit einem Geschenk und der Erstplatzierte mit einem Wanderpokal geehrt. Die Ehrungen finden an der GV statt.

4. Schweizer Meisterschaften Club

Die Anmeldegebühr für die Schweizer Meisterschaften Club wird im Voraus vom Club an den SHV bezahlt. Für die Selektion wird jeder Task der letzten gültigen PARAnoia Clubmeisterschaft 1:1 und die Open Rangliste des letzten CCC gewertet. Beim CCC erhält der beste PARAnoia Pilot 1000 Punkte und die anderen Proportional dazu. Es werden maximal Fr. 500.- bezahlt. Bei Budgetüberschreitung werden die Förderbeiträge proportional gekürzt.

5. Schweizer Meisterschaften Einzel

Den Piloten, die an der Schweizer Meisterschaften Einzel für den Gleitschirmclub PARAnoia teilnehmen, wird Fr. 50.- an die Anmeldegebühren zurückerstattet. Es werden maximal Fr. 300.- ausbezahlt. Bei Budgetüberschreitung werden die Förderbeiträge proportional gekürzt.

Für den Vorstand PARAnoia Alfredo Studer, Sportchef